Digitales Parken an der Asklepios ASB Klinik Radeberg
An der Asklepios ASB Klinik Radeberg startet ab dem 3. August 2026 das neue digitale Parkraumbewirtschaftungssystem von Peter Park.
Es ersetzt das bisherige System und sorgt für ein komfortables, schnelles und papierloses Parken.
Das System erkennt das Kennzeichen automatisch beim Ein‑ und Ausfahren. Ein Parkticket wird nicht mehr benötigt.
Wo kann ich parken?
Folgende Parkflächen stehen zur Verfügung:
-
Besucherparkplatz gegenüber der Klinik
(!) Bezahlung am Parkautomaten mit Bargeld oder EC-/Kreditkarte möglich. -
Parkplätze am MRT
(!) Bezahlung ausschließlich per EC-/Kreditkarte. -
Stellplätze vor dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)
(!) Bezahlung ausschließlich per EC-/Kreditkarte.
Sonderfall: Der unbefestigte Parkplatz Richtung Innenstadt ist Eigentum der Stadt Radeberg und ist bis auf weiteres von der Asklepios Klinik gepachtet worden. Auch hier ist das Parken für Besucherinnen und Besucher des Krankenhauses selbstverständlich möglich. Die Parkgebühren werden auf dieser Fläche über einen Parkautomaten durch das Asklepios ASB Klinikum Radeberg erhoben.
Parkgebühren für Besucherinnen und Besucher
Kostenfreie Parkzeit
-
30 Minuten
Danach
-
0,50 € je angefangene 30 Minuten
Tageshöchstgebühr (je Kalendertag)
-
15,00 €
Vertragsstrafe bei Verstößen
-
56,00 € pro Kalendertag (z. B. Parken ohne gültigen Parkvorgang oder ohne Bezahlung)
Häufige Fragen (FAQs)
Wie funktioniert das Parken ohne Schranken?
Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs DSGVO-konform gescannt und ein Zeitstempel wird erfasst. Die Differenz bildet die Parkdauer ab. Die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz werden dabei jederzeit eingehalten. Kommt es beispielsweise zu einer Überschreitung der Höchstparkdauer können durch eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt die Fahrzeughalterdaten beantragt werden, um eine Nachverfolgung des Verstoßes einzuleiten.
Funktioniert die Kennzeichenerkennung auch bei Dunkelheit?
Ja, die Kennzeichenerkennung funktioniert auch bei Dunkelheit, da die Kameras mit Infrarotlicht ausgestattet sind.
Werden dauerhafte Videoaufzeichnungen gemacht?
Nein, es werden keine dauerhaften Videoaufzeichnungen gemacht. Es werden ausschließlich die Kennzeichen bildlich erfasst. Der Erfassungsbereich der Kameras ist auch ausschließlich auf den Kennzeichenbereich des Kfz ausgerichtet. Personen werden nicht bildlich erfasst.
Kann ich eine Quittung für meinen Parkvorgang erhalten?
Wenn Sie für Ihren Parkvorgang im Nachhinein eine Quittung erhalten wollen, wenden Sie sich bitte an den Chatbot. Diesen finden Sie unten rechts auf unserer Website. Für zukünftige Parkvorgänge auf Flächen, die mit unserem System ausgestattet sind, können Sie eine Quittung nach Bezahlung am Automaten erhalten. Bei Nutzungen über unseren Online-Shop oder via Mobile-Payment wird Ihnen die Quittung automatisch per E-Mail zugesendet.
Gilt die Parkgebühr auf der Parkfläche auch für Motorräder, Mofas, etc.?
Grundsätzlich müssen die Parkgebühren für alle Fahrzeuge entrichtet werden. Auf manchen Parkflächen fallen andere Parkgebühren für Motorräder, Mofas, etc. im Vergleich zu Pkws an. Sollten abweichende Gebühren für Motorräder etc. anfallen, finden Sie dies auf der Beschilderung vor Ort.
Wieso erhalte ich eine Zahlungsaufforderung, obwohl ich schwerbehindert bin?
Unser System kann leider keine in der Windschutzscheibe hinterlegten Dokumente erfassen. Bitte beachten Sie: Mit einem (Schwer-)Behindertenausweis ist man auf privaten Parkflächen bedauerlicherweise vom Parkentgelt nicht automatisch befreit. Es gelten die Regeln, welche auf den Beschilderungen/Hinweisen vor Ort zu finden sind. Eine Freischaltung Ihres Kennzeichens ist auf einigen Parkplätzen möglich. Bitte folgen Sie hierzu den Hinweisen auf der Beschilderung oder melden Sie sich direkt beim Patientenannahme/Empfang.
Sie haben weitere Fragen?
Diese und weitere Antworten auf mögliche Fragen finden Sie online unter: